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Allgemeine
Verkaufs­bedingungen (AGB)

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Cortec GmbH und der Cortec Kunststoff Technik GmbH & Co. KG (Stand: 2025)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Cortec GmbH sowie der Cortec Kunststoff Technik GmbH & Co. KG (nachfolgend gemeinsam „Cortec“) im Geschäftsverkehr mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend: „Kunde“). Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

2. Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Auslieferung der Ware zustande. Bestellungen können schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro ab Werk (EXW Wald-Michelbach/ Grasellenbach, Incoterms 2020), zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Auf Wunsch des Kunden können auch Frachtkosten in den Preisen enthalten sein. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zur Zahlung fällig.
Die Zahlung hat ausschließlich bargeldlos zu erfolgen. Wechsel und Schecks werden nicht akzeptiert. Geraten Kunden mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß §§ 288, 247 BGB. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
Rechnungen werden standardmäßig digital übermittelt. Der Versand in Papierform erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch.

4. Lieferung und Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt ab Werk oder ab Lager. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Lieferfristen gelten nur als verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Bei Abholung durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an diesen auf den Kunden über.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Transportprobleme), berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zu verschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

5. Abnahme bei Abrufaufträgen

Ist vereinbart, dass der Kunde die Ware innerhalb eines bestimmten Zeitraums abzurufen hat, erfolgt die Abrufplanung im gegenseitigen Einvernehmen. Erfolgt kein rechtzeitiger Abruf, sind wir berechtigt, nach angemessener Fristsetzung selbst einzuteilen oder vom Vertrag zurückzutreten.

6. Mängelrügen und Gewährleistung

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Tagen schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Es gilt § 377 HGB. Zur Geltendmachung von Mängeln ist eine Beschreibung sowie aussagekräftige Fotos erforderlich.
Im Falle berechtigter Mängelrügen erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Ersatzlieferung oder Gutschrift. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind im Rahmen der nachfolgenden Ziffer 7 beschränkt.
Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesendet werden. Die Rücksendekosten übernehmen wir in der Regel; bei Kleinkunden oder strittigen Reklamationen kann die Kostenübernahme abgelehnt werden.

7. Haftung

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Forderungen aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt in Höhe unseres Rechnungswertes an uns abgetreten.

9. Nachhaltigkeit

Cortec verpflichtet sich zur kontinuierlichen Verbesserung ihrer Prozesse unter Nachhaltigkeitsaspekten, insbesondere zur Ressourcenschonung, CO2-Reduktion und Recycling. Wir engagieren uns unter anderem im ETA+ Netzwerk und kooperieren mit Forschungseinrichtungen zur Entwicklung nachhaltiger Materialien. Kunden werden gebeten, bei Rücksendungen auf unnötige Verpackungen zu verzichten.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Leistungen ist Wald-Michelbach/ Grasellenbach. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Darmstadt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

Stand 16.06.2025